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Inklusion

 

Falls ein Kind dauerhaft die Lernziele der Regelschule nicht erreichen kann, sollte im Rahmen einer sonderpädagogischen Diagnostik abgeklärt werden, ob der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vorliegt.

Ist dies der Fall, kann dieser im Rahmen eines inklusiven Bildungsangebots an einer allgemeinen Schule oder an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) eingelöst werden.

Die Beschulung von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an einer Regelschule nennt man inklusive Beschulung.

Die Schüler werden an der Regelschule nach einem individuellen Lernplan unterrichtet und erhalten differenzierte Arbeitsmaterialien. Stundenweise kommt eine Lehrkraft des SBBZ zur Unterstützung hinzu. Die Kinder verlassen die entsprechende Schulart nach dem Ende der Regelschulzeit (9 Schuljahre) und mit dem Schulabschluss des SBBZ.

An welchen Regelschulen inklusive Bildungsangebote eingerichtet werden, entscheidet das Staatliche Schulamt. Nach der Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot werden die Eltern im Rahmen einer Bildungswegekonferenz über die möglichen Lernorte informiert und können dann entscheiden, ob sie eine inklusive Beschulung oder eine Beschulung am SBBZ wünschen.

Im Schuljahr 2023/24 betreuen Lehrkräfte der Christophorusschule an folgenden Regelschulen inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler:

  • Theodor-Gerhard-Grundschule Freudenstadt
  • Werkrealschule Dornstetten
  • Keplerschule Freudenstadt, Werkrealschule
  • Falkenrealschule Freudenstadt
  • Gemeinschaftsschule Schopfloch
  • Gemeinschaftsschule Loßburg

Foto: aktion-mensch.de